Schweizer Vermögensverwalter: Update zur FINMA Bewilligungspraxis

Schweizer Vermögensverwalter brauchen bis spätestens am 31.12.2022 eine FINMA Bewilligung und müssen von einer Aufsichtsorganisation beaufsichtigt werden. Es gibt gute Gründe, das Bewilligungsgesuch bereits dieses Jahr einzureichen. Mehr dazu in unserem letzten Beitrag „FINMA Unterstellung Schweizer Vermögensverwalter – Praktische Aspekte“.   Die nachfolgend erläuterte Praxiserfahrung der FINMA bestätigt nun, dass die Vermögensverwalter mit der Gesuchseingabe nicht […]

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